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Gesundheitsfachberufe

Willkommen auf den Informationsseiten zu den Gesundheitsfachberufen.

 

Sie finden hier die gültigen curricularen Vorgaben und Unterrichtsmaterialien, Links zu berufsrelevanten Organisationen sowie die Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern.

 

Zudem finden Sie umfangreiche Berufsinformationen zu den Gesundheitsfachberufen einschließlich rechtlicher Regelungen auf der Seite www.berufenet.arbeitsagentur.de der Bundesagentur für Arbeit.

 

Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen (andere als ärztliche Heilberufe)

 

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
  • Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter
  • Rettungsassistentin/Rettungsassistent*
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademeister
  • Logopädin/Logopäde
  • Physiotherapeutin/Physiotherapeut
  • Diätassistentin/Diätassistent
  • Technische Assistentin/Technischer Assistent in der Medizin
  • Podologin/Podologe
  • Hebamme/Entbindungspfleger

 

sind in den jeweiligen Berufegesetzen des Bundes geregelt. Das Niedersächsische Schulgesetz ist nicht einschlägig. Die Ausbildungen finden an staatlich anerkannten Schulen statt, die in der Regel mit Krankenhäusern verbunden sind oder von freien Anbietern betrieben werden.

 

Bildungsgänge in diesem Bereich haben je nach den spezifischen Anforderungen in den genannten Berufen sowohl unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen als auch eine unterschiedliche Dauer.

 

 * Hinweis: Das Gesetz über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (RettAssG) vom 10.7.1989 ist zum 31. Dezember 2014 außer Kraft getreten. Eine neue Ausbildung zum Rettungsassistenten ist damit nicht mehr möglich. Personen, die vor dem 31.12.2014 eine Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten begonnen haben, können diese noch nach altem Recht abschließen.


 

 

Redakteur/in

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